Barrierefreiheit auf Praxis-Websites – Pflicht oder Kür?

von Marion Röhlich

Barriere­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG)

Pflicht oder Chance für Arztpraxen?

Was das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit für Ihre Praxis­web­site bedeutet – und wie Sie jetzt sinnvoll handeln.

BFSG: Was bedeutet das für Arztwebsites?

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft – ein wichtiges Gesetz zur digitalen Teilhabe, das auch für Arztpraxen mit eigener Website relevant wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das BFSG bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie Ihre Praxiswebsite rechtzeitig barrierefrei gestalten können.

Was ist das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behin­derungen den gleich­be­rechtig­ten Zugang zu digi­talen Dienst­leis­tungen und Pro­dukten zu er­mög­lichen. Dazu zählen unter anderem Web­seiten, mobile Apps, E-Books, Bank­auto­maten – und auch Online­an­ge­bote von Arzt­praxen, wenn sie unter die An­for­derungen des Gesetzes fallen.

Gilt das BFSG für alle Arztpraxen?

Nein, nicht für alle. Das BFSG betrifft:

  • Unternehmen ab einer be­stimmten Größe (in der Regel mehr als 10 Mit­arbei­ten­de oder mehr als 2 Milli­o­nen Euro Jahresumsatz).
  • Anbieter von digitalen Dienstleistungen, darunter Websites, Online-Termin­buchun­gen, Patienten­portale oder Praxis-Apps.

Kleine Arztpraxen mit rein infor­ma­tiven Web­seiten können von Aus­nahmen profi­tieren – müssen aber dennoch mit stei­gen­den An­for­der­ungen und Er­war­tungen rechnen. Denn Barrierefreiheit wird zuneh­mend als Qualitäts­merkmal an­ge­sehen – nicht nur rechtlich, sondern auch im Sinne von Patienten­orien­tierung.

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret für eine Website?

Eine barrierefreie Website ermög­licht es allen Nutzergruppen, sie ohne Einschränkungen zu nutzen – unabhängig von Seh-, Hör- oder kognitiven Fähigkeiten. Das bedeutet:

  • Texte verständlich formuliert
  • Gute Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Einfache Sprache und klare Navigation

Technisch orientieren sich die An­for­derungen an die international anerkannten WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).

Warum lohnt sich Barrierefreiheit für Ihre Praxiswebsite?

Auch wenn Ihre Praxis nicht unmittelbar vom BFSG betroffen ist, lohnt sich eine barrierefreie Website aus mehreren Gründen:

  • Bessere Nutzererfahrung für alle – auch für ältere Men­schen oder Nutzer mit tem­po­rären Ein­schrän­kun­gen
  • Suchmaschinenfreundlichkeit (SEO): Barrierefreie Seiten sind oft besser strukturiert und werden bei Google besser gefunden
  • Imagegewinn: Ihre Praxis zeigt soziale Verantwortung und moderne Patienten­ori­en­tierung
  • Zukunftssicherheit: Frühzeitige Anpassung schützt vor rechtlichen Risiken

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Website analysieren lassen: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Agentur, ob Ihre aktuelle Web­site barrierefrei ist.
  2. Schwachstellen beheben: Optimieren Sie Struktur, Farben, Kontraste, Texte und alternative Inhalte.
  3. Dokumentation erstellen: Barrierefreiheit sollte trans­pa­rent dargestellt werden (z. B. mit einer Barriere­frei­heits­erklärung).
  4. Zukunft mitdenken: Neue Features wie Online-Formulare oder Videos sollten von Anfang an barrierefrei gestaltet sein.

Sie sind unsicher, ob Ihre Website den Anforderungen entspricht?

Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen, Ihre Online-Präsenz fit für die Zukunft zu machen – barrierefrei und patientenfreundlich.