Barrierefreiheit auf Praxis-Websites – Pflicht oder Kür?
von Marion Röhlich
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Pflicht oder Chance für Arztpraxen?
Was das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit für Ihre Praxiswebsite bedeutet – und wie Sie jetzt sinnvoll handeln.
BFSG: Was bedeutet das für Arztwebsites?
Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft – ein wichtiges Gesetz zur digitalen Teilhabe, das auch für Arztpraxen mit eigener Website relevant wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das BFSG bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie Ihre Praxiswebsite rechtzeitig barrierefrei gestalten können.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Webseiten, mobile Apps, E-Books, Bankautomaten – und auch Onlineangebote von Arztpraxen, wenn sie unter die Anforderungen des Gesetzes fallen.
Gilt das BFSG für alle Arztpraxen?
Nein, nicht für alle. Das BFSG betrifft:
- Unternehmen ab einer bestimmten Größe (in der Regel mehr als 10 Mitarbeitende oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz).
- Anbieter von digitalen Dienstleistungen, darunter Websites, Online-Terminbuchungen, Patientenportale oder Praxis-Apps.
Kleine Arztpraxen mit rein informativen Webseiten können von Ausnahmen profitieren – müssen aber dennoch mit steigenden Anforderungen und Erwartungen rechnen. Denn Barrierefreiheit wird zunehmend als Qualitätsmerkmal angesehen – nicht nur rechtlich, sondern auch im Sinne von Patientenorientierung.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret für eine Website?
Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Nutzergruppen, sie ohne Einschränkungen zu nutzen – unabhängig von Seh-, Hör- oder kognitiven Fähigkeiten. Das bedeutet:
- Texte verständlich formuliert
- Gute Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
- Bedienbarkeit mit der Tastatur
- Alternativtexte für Bilder
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Einfache Sprache und klare Navigation
Technisch orientieren sich die Anforderungen an die international anerkannten WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
Warum lohnt sich Barrierefreiheit für Ihre Praxiswebsite?
Auch wenn Ihre Praxis nicht unmittelbar vom BFSG betroffen ist, lohnt sich eine barrierefreie Website aus mehreren Gründen:
- Bessere Nutzererfahrung für alle – auch für ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen
- Suchmaschinenfreundlichkeit (SEO): Barrierefreie Seiten sind oft besser strukturiert und werden bei Google besser gefunden
- Imagegewinn: Ihre Praxis zeigt soziale Verantwortung und moderne Patientenorientierung
- Zukunftssicherheit: Frühzeitige Anpassung schützt vor rechtlichen Risiken
Was sollten Sie jetzt tun?
- Website analysieren lassen: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Agentur, ob Ihre aktuelle Website barrierefrei ist.
- Schwachstellen beheben: Optimieren Sie Struktur, Farben, Kontraste, Texte und alternative Inhalte.
- Dokumentation erstellen: Barrierefreiheit sollte transparent dargestellt werden (z. B. mit einer Barrierefreiheitserklärung).
- Zukunft mitdenken: Neue Features wie Online-Formulare oder Videos sollten von Anfang an barrierefrei gestaltet sein.
Barrierefreiheit ist mehr als ein Gesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt einen wichtigen Impuls für mehr digitale Teilhabe.
Für Arztpraxen bedeutet das nicht nur rechtliche Verantwortung, sondern auch eine große Chance: Barrierefreiheit macht Ihre Praxis digital zugänglicher, sympathischer und professioneller.
Wer früh handelt, profitiert langfristig – und zeigt echtes Patientenverständnis.
Sie sind unsicher, ob Ihre Website den Anforderungen entspricht?
Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen, Ihre Online-Präsenz fit für die Zukunft zu machen – barrierefrei und patientenfreundlich.